Essen, wo es hingehört
Unter diesem Motto bieten wir einen wöchentlichen "Einkauf" bei der Tafel. Für zwei Euro erhalten sie einen Karton mit Lebensmitteln.
Wer kann die Dienste der Tafel in Anspruch nehmen?
Personen, die Fürsorgeleistungen beziehen, z.B. Grundsicherung, Hartz IV, Renteneinkünfte in gleicher Höhe, Asylbewerber-Leistungsgesetz
Mitzubringen sind:
· Personalausweis oder anderes Ausweisdokument mit Lichtbild
· Sämtliche Einkommensnachweise,
· oder Bescheinigung des Sozialamtes, der kath. oder evang. Kirchengemeinde
Wichtiger Hinweis:
Auf die Abgabe der Lebensmittel besteht kein Anspruch. Die Lebensmittelabgabe deckt nicht den Grundbedarf, sondern ist eine zusätzliche Hilfe für bedürftige Personen. Die abgegebenen Lebensmittel sind zum sofortigen Verzehr bestimmt.